Time to Travel 2024

Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Time to Travel GmbH, des bei Vertragsabschluss ab 01.05.2023 zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie daher diese Reise- bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Grundlage ist hierbei die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Time to Travel für die jeweilige Reise. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Time toTraveldenAbschlusseinesReisevertragesverbindlichan.DerReisevertragsoll mit der Reiseanmeldung und den Formularen von Time to Travel (Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden ge- schlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, SMS oder Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs.3Satz2BGBentspricht.SindbeideTeilebeiVertragsschlussanwesendoderwird derVertragaußerhalbderGeschäftsräumevonTime toTravelgeschlossen,sohatder Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch Time to Travel bestätigt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. 1.3.TelefonischnimmtTime toTravel,woraufderReisendeausdrücklichhinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.4.EinevonderReiseanmeldungabweichendeodernicht rechtzeitigeReisebestätigung isteinneuerVertragsantrag,andenTime toTravel10Tagegebunden istunddender Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.5.Buchungen imelektronischenGeschäftsverkehr richtensichnachdenErläuterun- gen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende Time to Travel den Ab- schluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungs- pflichtigbuchen“verbindlichan.DemKundenwirdderEingangseinerBuchung (Reise- anmeldung)unverzüglichaufelektronischemWegbestätigt (nurEingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebesatätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1.Beiausdrücklichundeindeutig imProspekt,denReiseunterlagenund indensons- tigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i. S. des§651vBGB.AlsVermittlerhaftenwir insoferngrundsätzlichnur fürdieVermittlung (einschließlichvonunszuvertretenderBuchungsfehlernach§651xBGB),nicht jedoch fürdievermitteltenLeistungenselbst (vgl.§§675,631BGB).UnserevertraglicheHaftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind,einezumutbareMöglichkeitzumAbschlusseinerVersicherungbestehtodereine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maß- geblich. 3. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1.Time toTravelunterrichtetdenReisendenvorderReiseanmeldungüberallgemeine Pass-undVisumerfordernisseeinschließlichderungefährenFristen fürdieErlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2.NachErfüllungder InformationspflichtgemäßZiff.3.1.hatderReisendeselbstdie Voraussetzungen fürdieReiseteilnahmezuschaffenunddieerforderlichenReiseunter- lagen mitzuführen, sofern sich Time to Travel nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld- haftesVerhaltenzurückzuführen ist (z.B.ungültigesVisum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1.NachAbschlussdesReisevertragessind20%desReisepreisesproPersonnachAus- händigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 4.2. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung dervollständigenReiseunterlagen zu zahlen, sofernderSicherungsscheinübergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13 (siehe unten) abgesagt werden kann. Zeit- gleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe zu leisten. 4.3. Vertragsabschlüsse drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins. 4.4.SofernderReisendedie fälligenZahlungen (An-undRestzahlung)nicht leistet,kann Time toTravelnachMahnungundangemessenerFristvomVertrag zurücktretenund eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. verlangen. 5. Leistungen & Pflichten 5.1. Time to Travel behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Time to Travel darf eine konkreteÄnderungderProspekt -undPreisangabenerklären,wennerdenReisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2.Time toTravelhat InformationspflichtenvorderReiseanmeldung, soweitdies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (ins- besondereüberwesentlicheEigenschaftenderReise,Reisepreis,Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3.VertragsinhaltundLeistungenbestimmensichnachdenvorReisebeginngemach- tenAngabenvonTime toTravelnachZiff.5.1.und insbesonderedenvereinbartenVor- gabendesReisenden,soweitnichtausdrücklichanderesvereinbart ist.Siesollen inder Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem istdemReisenden,sofernnichtbereits inderAnnahmedesAntrags (Reisebestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss einevollständigeReisebestätigungoderAbschriftdesVertragszurVerfügungzustellen. 5.4.Time toTravelhatüber seineBeistandspflichten zu informierenunddiesenach§ 651qBGBzuerfüllen,wennsichderReisendez.B.hinsichtlichdervereinbartenRück- beförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann Time to Travel Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5Time toTravelhatdemReisenden rechtzeitigvorReisebeginndienotwendigenRei- seunterlagenzuübermittelnundübernachVertragsschlusseingetreteneÄnderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Unerhebliche & erhebliche Leistungsänderungen 6.1.UnerheblicheÄnderungenderReiseleistungendurchTime toTravelsindeinseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn sie Time to Travel gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die Time to Travel ausdrücklich z. B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalbderAnnahmefristdesVeranstaltersannehmen.Ohne fristgemäßeErklärung des Reisenden gilt das Angebot von Time to Travel als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für Time to Travel ge- ringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag auf die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung & Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. Time to Travel kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach VertragsschlusserhöhtenBeförderungskosten (Treibstoff,andereEnergieträger),oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen-, oder Flugha- fengebühren) oder geänderter und für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse Allgemeine Geschäftsbedingungen der Time to Travel GmbH vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf diePersonumgerechnetundanteiligerhöht.UnterrichtetTime toTraveldenReisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preis- erhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kannTime toTravelsienichteinseitig,sondernnurunterdenengenVoraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhunganbietenundverlangen,dassderReisendesie innerhalbdervonTime to Travel bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 7.3.DerReisendekanneineSenkungdesReisepreisesverlangen,wennundsoweitsich die inZiff.7.1.genanntenPreise,AbgabenoderWechselkursenachVertragsschlussund vorReisebeginngeänderthabenunddieszuniedrigerenKosten fürTime toTravel führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehr- betrag von Time to Travel zu erstatten. Time to Travel darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Time to Travel hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. 8. Vertragsübertragung - Ersatzreisende 8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zu- gang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail, Fax, SMS etc. erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 8.2. Time to Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die ver- traglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 8.3.TritteinDritter indenVertragein,haftenerundderReisendegegenüberTime to Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Time to Travel darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. 8.4.Time toTravelhatdemReisendennachzuweisen, inwelcherHöhedurchdenEintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. 9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise 9.1.VorReisebeginnkannderReisende jederzeitvomVertragzurücktreten.DerRück- tritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber Time to Travel erfolgen.Ausreichend istderRücktrittgegenüberdemReisevermittler.Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei Time to Travel oder dem Vermittler. 9.2.TrittderReisendevomVertragzurückoder tritterdieReisenichtan,verliertTime to TraveldenAnspruchaufdenvereinbartenReisepreis.StattdessenkannTime toTravel vom Reisenden grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen, ausgehend vom Gesamtreisepreis jenachReiseartundRücktrittszeitpunktvorReisebeginn,verlangen: a) bei PKW-, Bus- und Bahnreisen: bis 4 Wochen vor Reisebeginn 15 % ab 28. Kalendertag vor Reisebeginn 25 % ab 21. Kalendertag vor Reisebeginn 35 % ab 14. Kalendertag vor Reisebeginn 50 % ab 6. Kalendertag vor Reisebeginn und danach 75 % sowie bei Nichterscheinen am Abreisetag 90 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten. b) bei Flugreisen sowie bei Busreisen mit Fluganreise und/oder Flugabreise: bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 % vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % vom 14. bis 4. Tag vor Reisebeginn 75 % ab 3 Tagen vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen am Abreisetag 90 % des Gesamtreisepreises pro Teilnehmer. c) bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten: bis zu 60 Tage vor Reisebeginn 35 % 59 Tage bis 29 Tage vor Reisebeginn 40 % 28 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 % 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % 14 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % Nichtantritt der Reise (gilt auch bei Stornierung am Abreisetag) 95 % des Gesamt- reisepreises pro Teilnehmer. Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Pro- spekt, Katalog bzw. Internet. 9.3. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Ein- trittskarten enthalten sind, ist ab dem 60. Tag vor Reisebeginn zu den üblichen Stor- nierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig veräußert werden kann. 9.4.BeiTagesfahrtenwirdeinepauschaleStornogebührvon10€p.P.unabhängigvom Datum der Absage erhoben. Bei Nichtanreise, Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette Reisepreis fällig. Tagesfahrten, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab dem 60. Tag vor Reisebeginn zur Stornogebühr von10€p.P.dervollePreisderEintrittskarte zuentrichten, soferndiesenichtander- weitig veräußert werden kann. 9.5.ErfolgtdieStornierungeinerBuchungnur teilweise (Anzahl,Personen,Leistungen), beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen. 9.6. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Ent- schädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 9.7.NachdemRücktrittdesReisenden istTime toTravelzurRückerstattungdesReise- preisesverpflichtet.DieRückerstattunghatunverzüglich,auf jedenFallaber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.8.AbweichendvonZiff.9.2.kannTime toTravelvorReisebeginnkeineEntschädigung verlangen,wennamBestimmungsortoder indessenunmittelbarerNäheunvermeid- bare,außergewöhnlicheUmständeauftreten,diedieDurchführungderPauschalreise oderdieBeförderungvonPersonenandenBestimmungsorterheblichbeeinträchtigen. Umständesindunvermeidbarundaußergewöhnlich,wennsienichtderKontrollevon Time to Travel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 9.9.DerAbschlusseinerReiserücktrittskostenversicherungsowieeinerVersicherungzur DeckungderRückführungskostenbeiUnfalloderKrankheitwirddringendempfohlen. 10. Umbuchungen & Änderungen auf Verlangen des Reisenden 10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf ÄnderungendesVertrags.Time toTravelkann jedoch,soweit für ihnmöglich,zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 10.2.Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, sokannTime toTravelbeiUmbuchungen,Zustiegsänderungenetc.alsBearbeitungs- entgelt pauschaliert 30 € verlangen, soweit Time to Travel nicht nach entsprechender ausdrücklicher InformationdesReisendeneinhöheresBearbeitungsentgeltodereine höhere Entschädigung nachweist. 11. Reiseabbruch Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. Time to Travel wird sich aber bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten 12.1.Time toTravelkanndenReisevertrag fristloskündigen,wennderReisende trotz Abmahnungerheblichweiterstört,sodassseineweitereTeilnahme fürTime toTravel und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wennderReisendesichnichtansachlichbegründeteHinweisehält.Time toTravelsteht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und VorteileauseineranderweitigenVerwertungderReiseleistung(en)ergeben.Schadens- ersatzansprüche von Time to Travel bleiben insofern unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstal- ters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten. 13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl 13.1.Time toTravelhatdenReisendenvorReiseanmeldungund inderReisebestätigung über Mindestteilnehmerzahl und Frist zu informieren. 13.2.Time toTravelkannvorReisebeginnvomVertragzurücktreten,wennsich fürdie PauschalreisewenigerPersonenalsdie imVertragangegebeneMindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 13.3. IstdieMindestteilnehmerzahlnachZiff.13.1.nichterreichthatTime toTravelden Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reisebeginn. 13.4. Time to Travel ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver- pflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten. 14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen 14.1. Time to Travel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags gehindert ist und Time to Travel den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. 14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert Time to Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückzahlung verpflichtet und hat insofern un- verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rück- erstattung zu leisten. 15. Reisemängel, Rechte & Obliegenheiten des Reisenden 15.1. Der Reisende hat Time to Travel einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn Time to Travel wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. 15.2.AdressatderMängelanzeige:ReisemängelsindwährendderReisebeimVertreter von Time to Travel anzuzeigen. Ist ein Vertreter von Time to Travel nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei Time to Travel oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oderdemReisevermittleranzuzeigen (E-Mail,Fax,Telefonnummernergeben sichaus der Reisebestätigung). 15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Time toTravelhatdaraufdenReisemangelzubeseitigen.AdressatdesAbhilfeverlangens ist der Vertreter von Time to Travel. Im Übrigen gilt Ziff. 15.2.! Wenn Time to Travel nicht innerhalbdervomReisendengesetztenangemessenenFristabhilft,kannderReisende selbstAbhilfeschaffenundErsatzdererforderlichenAufwendungenverlangen.Wirddie Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Time to Travel kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigenKostenverbunden ist. IndiesenFällengilt§651kAbs.3bisAbs. 5 BGB. Time to Travel ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbe- förderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB). 15.4.Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. wird verwiesen. 15.5. Kündigung: Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beein- trächtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenenFristkündigen.VerweigertTime toTraveldieAbhilfeoder istsiesofort notwendig,kannderReisendeohneFristsetzungkündigen.DieFolgenderKündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB. 15.6.Schadensersatz:DerReisendekannunbeschadetderMinderungoderderKündi- gungSchadensersatznach§651nBGBverlangen.BeiSchadensersatzpflichthatTime to Travel den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. 15.7.Anrechnung von Entschädigungen: Hat der Reisende aufgrund desselben Ereig- nisses gegen Time to Travel Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oderalsErstattungnachMaßgabe internationalerÜbereinkünfteodervonaufsolchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat. 16. Haftungsbeschränkung 16.1.DievertraglicheHaftungvonTime toTravel fürSchäden,dienichtKörperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden wedervorsätzlichnochgrob fahrlässigherbeigeführtwird,odersoweitTime toTravel füreinendemReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneinesVerschuldenseines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2.Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung inter- nationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nachdeneneinAnspruchaufSchadensersatznurunterbestimmtenVoraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Time to Travel gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen. 17. Verjährung-Geltendmachung 17.1.DieAnsprüchenach§651iAbs.3Nr.2.,4.bis7.BGBsindgegenüberTime toTravel oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. 17.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs.3BGB (Abhilfe,Kündigung,Minderung,Schadensersatz)verjähren inzwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 18. Alternative Verbraucherstreitbeilegung, Rechtswahl & Gerichtsstand 18.1. Time to Travel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- braucherschlichtungsstelle teil. 18.2. Time to Travel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec. europa.eu/consumers/odr/ hin. 18.3.FürKunden/Reisende,dienichtAngehörigeeinesMitgliedstaatsderEuropäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertrags- verhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Time to Travel die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Time to Travel ausschließlich an deren Sitz verklagen. 18.4.FürKlagenvonTime toTravelgegenKunden,bzw.VertragspartnerdesPauschal- reisevertrages,dieKaufleute, juristischePersonendesöffentlichenoderprivatenRechts oderPersonensind,die ihrenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltsort imAusland haben,oderderenWohnsitzodergewöhnlicherAufenthalt imZeitpunktderKlageerhe- bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Time to Travel vereinbart. 19. Datenschutz Time to Travel nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der geltenden Datenschutzgesetze und bestehender Rechtsvor- schriften. Unsere Erklärung unter: https://www.time-to-travel.eu/allgemeine-infos/ datenschutzerklaerung/gibteinenÜberblickdarüber,wieTime toTraveldiesenSchutz innerhalb des Unternehmens gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden. 20. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien 20.1.DieVertragspartner sind sicheinig,dassdievereinbartenReiseleistungendurch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 20.2.DerReisendeerklärtsicheinverstanden,angemesseneNutzungsregelungenoder -beschränkungenderLeistungserbringerbeider InanspruchnahmevonReiseleistungen zubeachtenund imFallevonauftretenden typischenKrankheitssymptomendieReise- leitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 21. Sonstige Bestimmungen Nur für Reisemittler: Erfolgen die Buchungen über einen Reisemittler (Reisebüro), der als Agentur für Time to Travel tätig ist, gelten die vorstehenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen analog, sofern aus dem Agenturvertrag sich andere Regelungen nicht ergeben. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle Preise im Katalog in Euro angegeben und gelten pro Person. Reiseveranstalter ist: Time to Travel GmbH Am Kirschrain 13 | D-06193 Petersberg OT Sennewitz Telefon: +49 34606/99 42 50 E-Mail: info@time-to-travel.eu Geschäftsführerin: Nicole Wend Handelsregister B des Amtsgerichtes Stendal Nummer der Firma: HRB 207018 | Gerichtsstand: D-06120 Halle (Saale) Kundengeldabsicherer: R & V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533 5859 Internet: www.reiseschaden.ruv.de 51 WWW.TIME-TO-TRAVEL.EU Tel.: 034606- 9 94 25 0 Bildnachweis © Titel- & Rückseite: © pespiero - stock.adobe.com, © Alen Ajan - stock.adobe.com

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